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Ratgeber Schwimmen

Wichtige Tipps
für Ihren Schwimmspaß


Kennen Sie schon diesen Ratgeber?

Schwimmen macht Spaß und hält fit. Doch wie bei allen sportlichen Betätigungen kann so einiges passieren: Von Beinkrämpfen oder -zerrungen bis zu Verletzungen aufgrund falsch eingeschätzter Wassertiefen reicht hier die Bandbreite. Ganz besondere Aufsicht benötigen Kinder, denn sie verfügen noch nicht über die nötige Erfahrung und Selbsteinschätzung, auch wenn sie schon schwimmen können. Damit die sportliche Betätigung im kühlen Nass nicht getrübt wird, habe ich für Sie Tipps zur Sicherheit beim Schwimmen zusammengestellt. 

  • Springen Sie nicht in unbekannte oder zu seichte Gewässer.
  • Wenn Ihr letztes Training schon länger zurückliegt, planen Sie besser keine langen Schwimmstrecken, schon gar nicht alleine.
  • Um einseitige Belastungen und Verspannungen zu vermeiden, ist ein häufiges Wechseln von Schwimmlage und Schwimmstil empfehlenswert.
  • Ermüdungserscheinungen, Krämpfe oder Kreislaufprobleme stellen im Wasser eine lebensbedrohliche Gefährdung dar – bei ersten Anzeichen ist es höchste Zeit für die Rückkehr ans Ufer.
  • Alkohol stellt eine große Gefahr für die Sicherheit beim Schwimmen dar! Nächtliche Abenteuer, die alkoholisiert aus Übermut oder um "etwas beweisen zu wollen" entstehen, können lebensgefährlich werden. 
  • Selbstüberschätzung und Überanstrengung können tödliche Folgen haben. Achten Sie beim Schwimmen immer darauf, sich nicht zu überfordern, speziell nicht das Herz-Kreislauf-System.


Kinder immer im Blick behalten

  • Kleinkinder niemals unbeaufsichtigt im und am Wasser lassen. Die Kleinen sollten auch in Ufernähe immer Schwimmflügel an beiden Armen tragen. Verwenden Sie nur Oberarm-Schwimmflügel, die der EU-Norm entsprechen! Diese Schwimmflügel haben u. a. mehrere getrennt voneinander aufblasbare Kammern und Sicherheitsventile.
  • Schwimmreifen, Schwimmtiere oder Luftmatratzen schützen nicht vor dem Ertrinken, sie sind reines Spielzeug. Daher Kinder auch beim Spiel mit Luftmatratzen oder ähnlichem Wasserspielzeug immer mit Schwimmflügeln ausstatten, damit für ausreichend Sicherheit beim Planschen gesorgt ist.
  • Für Kinder sind Springen und Rutschen der größte Spaß. Doch Vorsicht: Gerade bei einem Kopfsprung in unbekanntes Gewässer kann man sich leicht Kopfverletzungen zuziehen oder sich gar die Wirbelsäule verletzen. Auf der Rutsche gilt: Nicht auf dem Bauch, nicht mit dem Kopf voran oder gar stehend rutschen. Außerdem zur Sicherheit immer nur einzeln rutschen und nach der Landung gleich aus der Bahn schwimmen.
  • Swimmingpools – egal ob voll oder leer – außerhalb der Saison und nach Gebrauch sichern: Poolabdeckungen leisten einen sinnvollen Schutz, Kinder vor dem Ertrinken zu bewahren.


Erste-Hilfe-Kurse für noch mehr Sicherheit

  • Von der Schnelligkeit, mit der Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden, kann das Leben eines Menschen abhängen. Nach einem Herzstillstand von 4 Minuten besteht bei sofortiger Hilfe eine Überlebenschance von 43%, nach 8 Minuten sind es nur noch 7%.
  • Wenn eine ertrinkende Person aus dem Wasser gerettet wurde, ist die Gefahr noch nicht vorüber: Das Hirn kann durch den Sauerstoffmangel weiteren Schaden erleiden. Bei fehlender Atmung oder fehlendem Herzschlag können lediglich sofort durchgeführte Reanimationsmaßnahmen Leben retten und Dauerschäden verhindern. Jede Sekunde zählt!
  • Einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen, kann nie schaden. Er sorgt nicht nur für mehr Sicherheit beim Schwimmen, sondern auch in allen anderen Lebenslagen. Wer im Ernstfall weiß, wie man einen Menschen reanimiert oder andere Hilfeleistungen umsetzt, kann Leben retten! 

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Ein privater Unfallschutz sollte für alle selbstverständlich sein. Denn Jahr für Jahr haben mehrere Millionen Menschen bei Freizeitaktivitäten oder zu Hause einen Unfall. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung schützt hier jedoch nicht. Eine private Unfall­ver­si­che­rung hilft bei kostspieligen Folgen wie z. B. dem Einbau eines Treppenliftes, den barrierefreien Umbau des Wohnraumes und des Kraftfahrzeuges. Die Leistungen sind sogar viel weitreichender und umfassen auch z. B. eine professionelle Unterstützung im Haushalt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall vorübergehend auf Hilfe angewiesen ist.

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  • bei Impfschäden, die durch eine Schutzimpfung verursacht wurden
  • bei Insektenstichen, Zeckenbissen sowie Tierbissen
  • bei Unfällen aufgrund eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls
  • bei Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Falscheinnahme von Medikamenten oder deren Nebenwirkungen wie auch durch ungewollte Einnahme von K.-o.-Tropfen
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